1. Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter und Vertragspartner für Haunted Fields beziehungsweise Magic Fields ist die Veranstaltergemeinschaft:
FC Eintracht Ammensen, Pfarrverband Naensen-Ammensen-Stroit, Theaterverein Alfeld und Freiwillige Feuerwehr Ammensen
vertreten durch:
Freiwillige Feuerwehr Ammensen
Dirk Nienstedt
Am Ende 21
31073 Delligsen OT Ammensen
E-Mail: hp26@haunted-fields.de
Telefon: 05187 / 950 88 93
Diese Bedingungen gelten für den Ticketkauf sowie für den Aufenthalt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich Parkplatz. HITIX / Andreas Gundelach übernimmt die technische Buchungs- und Zahlungszuordnung. Zahlungen werden über Stripe und die dort angebotenen Zahlungsarten abgewickelt. HITIX und Stripe sind nicht Veranstalter.
2. Buchung, Zahlung und Ticket
Die Darstellung im Ticketshop ist noch kein verbindliches Angebot. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Besteller ein verbindliches Angebot für das ausgewählte Event, Datum, den Zeitslot und die angegebene Personenzahl ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung beziehungsweise Übersendung des Tickets zustande. Bei kostenfreien Buchungen gilt dies entsprechend ohne Zahlungsvorgang.
Der im Bestellabschluss angezeigte Gesamtpreis ist der Endpreis; eine gesonderte Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben. Das Ticket wird an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Besteller muss deren Richtigkeit und den Empfang sicherstellen.
Jeder Ticket- beziehungsweise QR-Code ist nur für die gebuchte Personenzahl und zur einmaligen Entwertung gültig. Vervielfältigte, manipulierte, bereits entwertete oder stornierte Tickets berechtigen nicht zum Einlass.
3. Kein Widerruf, keine Stornierung
Für termingebundene Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Eine Stornierung oder Erstattung wegen Nichtnutzung, persönlicher Verhinderung oder verspäteter Ankunft ist ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung wie gebucht stattfindet. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer vom Veranstalter zu vertretenden Absage, bleiben unberührt.
4. Zeitslot, Alter und gesundheitliche Eignung
Der Einlass gilt nur für den gebuchten Tag und Zeitslot. Bei verspäteter Ankunft kann der Einlass nicht garantiert werden; ein Anspruch auf einen anderen Zeitslot oder Erstattung besteht nicht.
Die bei dem jeweiligen Event genannten Alters-, Begleit- und Zugangsvoraussetzungen sind einzuhalten. Aufsichtspflichtige entscheiden eigenverantwortlich, ob das gewählte Angebot für die von ihnen begleiteten Minderjährigen geeignet ist.
Die Maze kann Dunkelheit, Schreckmomente, laute Geräusche, Licht- und Nebeleffekte sowie enge oder unübersichtliche Bereiche enthalten. Der Untergrund ist naturbelassen, uneben und witterungsabhängig. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere erhöhter Empfindlichkeit gegenüber solchen Effekten, müssen ihre Eignung vor dem Besuch eigenverantwortlich prüfen und sich bei Unsicherheit vorab an den Veranstalter wenden. Festes, witterungsgeeignetes Schuhwerk wird empfohlen.
5. Sicherheit und Verhalten
Den Anweisungen der Ordner, Einsatz- und Rettungskräfte sowie aller Mitarbeitenden des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten insbesondere folgende Regeln:
- Waffen, Anscheinswaffen, waffenähnliche oder sonstige gefährliche Gegenstände sind verboten.
- Stark alkoholisierte, berauschte, aggressive oder erkennbar nicht teilnahmefähige Personen können vom Zutritt oder der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Darstellende und andere Besucher dürfen nicht angefasst, bedrängt, bedroht oder gefährdet werden.
- Maispflanzen, Kulissen, Dekorationen und technische Einrichtungen dürfen nicht betreten, entfernt oder beschädigt werden.
- Die ausgewiesenen Wege im Maisfeld dürfen nicht verlassen werden. Gesperrte, technische und nicht öffentliche Bereiche dürfen nicht betreten werden.
- Rauchen, offenes Feuer und Pyrotechnik sind auf und unmittelbar an Maisfeld, Maze und sonstigen gekennzeichneten Bereichen verboten.
- Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Gefahren, Verletzungen oder Beschädigungen sind unverzüglich einem Mitarbeitenden zu melden.
Wer schuldhaft gegen diese Regeln verstößt oder den sicheren Ablauf erheblich beeinträchtigt, kann ohne Erstattung des Ticketpreises vom Gelände verwiesen werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen verursachter Schäden, bleiben vorbehalten.
6. Änderungen, Unterbrechung und Absage
Der Veranstalter darf Ablauf, Besetzung, Kulissen und Wegführung aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen angemessen ändern, soweit der wesentliche Charakter des gebuchten Events erhalten bleibt.
Bei Unwetter, Brandgefahr, behördlichen Anordnungen oder anderen erheblichen Sicherheitsrisiken kann die Veranstaltung unterbrochen, verlegt oder abgesagt werden. Wird das gebuchte Event endgültig abgesagt, wird der Ticketpreis erstattet. Bei einer Verlegung auf einen anderen Termin kann der Besteller zwischen dem angebotenen Ersatztermin und der Erstattung wählen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Naturgelände, Parkplatz und Haftung
Maisfeld, Wege und kostenloser Parkplatz befinden sich auf Naturboden beziehungsweise einer Wiesen- oder Feldfläche. Unebenheiten, Nässe, Schlamm und witterungsbedingte Beeinträchtigungen sind möglich. Das Betreten und Begehen erfolgt hinsichtlich dieser erkennbaren, geländetypischen Risiken eigenverantwortlich. Der Parkplatz ist unbewacht; ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Fahrzeuge und persönliche Gegenstände werden auf eigene Gefahr abgestellt beziehungsweise mitgeführt.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
8. Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen
Die Veranstalter sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: 24. Juli 2026